Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart sind. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware, zustande. Für alle Aufträge gelten diese Geschäftsbedingungen.

3. Lieferung
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Sturm, Hagel, Trockenheit, Hoch- oder Niedrigwasser) oder ähnliche Umstände – auch bei unseren Lieferanten – unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt uns auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns zu liefernden Ware getroffen haben und unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Wir verpflichten uns in diesem Fall, unsere Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Käufer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Wir werden den Käufer über den Eintritt der oben genannten Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten. Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

4. Zahlungsbedingungen
Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Schecks, die wir als Zahlungsmittel ablehnen können, gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Käufer, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen. Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir können im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Wir sind berechtigt, für unsere Lieferungen Nachnahme oder Vorkasse zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, weitere Lieferungen von der vollständigen Bezahlung sämtlicher bisherigen Lieferungen abhängig zu machen, insbesondere wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt, im Übrigen gilt § 321 BGB.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer gegen diesen haben oder gegen diesen künftig erwerben. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache; der Käufer verwahrt diese für uns. Der Käufer hat die uns gehörenden Waren auf unser Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Versicherungspartners zu leisten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forderungen aus der Veräußertung von Waren, an denen wir durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, tritt der Käufer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der unserem Miteigentumsanteil an den veräußerten Waren entspricht, an uns ab. Veräußert der Käufer Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Wir können diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

6. Inkasso
Zur Annahme von Zahlungsmitteln sind nur die von uns hierzu bevollmächtigten Personen berechtigt.

7. Mängelrügen, Mängelansprüche
Die Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens vor Ablauf des Empfangstages, fernmündlich zu erheben. Mängelrügen bei Milch müssen sofort erhoben werden. Sofern wir nicht Hersteller der gelieferten Ware sind, können Ansprüche aus mangelnder Ware gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet. Reklamationen, die aus einer unterlassenen oder nicht einwandfreien Kühlung der Ware bei Transport und Lagerung resultieren, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und hat der Käufer den Mangel ordnungsgemäß gerügt, so kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitere Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften für Mängelansprüche gegenüber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ein Jahr, ausgenommen in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB.

8. Zustellung / Abholung
Bei Übernahme der Ware ab Rampe Crailsheim ist während des Transportes die Ware zu kühlen. Bei vereinbarter Zustellung sind wir zur Zustellung an den Käufer nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei uns und dem Käufer vorliegen und die Kosten für die Zustellung gedeckt werden. Soweit bei Zustellung der Ware an den Käufer der Käufer nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Empfängers.

9. Versand
Der Versand, auch innerhalb des gleichen Versandortes, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, es sei denn, die Ware wird mit unseren Fahrzeugen befördert. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr. Sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt, sind wir in der Wahl der Transportart frei. Transportversicherungen schließen wir auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

10. Retouren
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.

11. Leergut
Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (z. B. Europaletten, Transportbehälter, Kannen und Flaschen) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Käufer nach zweckbestimmtem Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, anderenfalls sind wir berechtigt, die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Einweg-Emballagen werden nicht zurückgenommen.

12. Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
12.2 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3 12.1 und 12.2 gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen:

  • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
  • der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Crailsheim, soweit der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Ist der Käufer Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so können wir am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.